Mit Ihrem Erbe

das globale Ernährungssystem transformieren

Gestalten Sie Ihr Testament und nehmen Sie ProVeg darin auf. Mit einer starken Vision und mutigen Menschen trägt ProVeg Ihre Ideale weiter und setzt sich bis weit in die Zukunft für eine gerechtere Welt ein.

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Ihr Nachlass in guten Händen

Wird ProVeg testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach Ihrem Tod. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Bestattung und im Anschluss um die Grabpflege.

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Steuerfrei mehr bewirken

ProVeg wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und ist dadurch, anders als Privatpersonen, von der Erbschaftssteuer befreit. Sollten Sie ProVeg in Ihrem Testament bedenken, kommt Ihr Nachlass ohne Abzüge der Verbreitung der pflanzlichen Ernährung und der Senkung des Tierkonsums zugute.

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Mit letztem Willen Zukunft schaffen

Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit Ihrem Nachlass helfen Sie uns bei der Erfüllung unserer Vision: Eine Welt, in der sich alle für genussvolles und gesundes Essen entscheiden, das gut für alle Menschen, Tiere und unseren Planeten ist. Damit setzen Sie sich bis weit in die Zukunft für eine gerechtere Welt ein.

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Was bewirken Sie mit Ihrer Testamentsspende für ProVeg?

  • Weltweite Verbreitung der pflanzlichen Ernährung: ProVeg arbeitet mit Regierungen, öffentlichen Institutionen, privaten Unternehmen, medizinischen Fachkräften und der Öffentlichkeit zusammen. Dadurch verbreiten wir effektiv die Vorteile einer pflanzlichen Ernährung für Menschen, Tiere und unseren Planeten. Unsere Maßnahmen ermöglichen die dringend notwendige Transformation des globalen Ernährungssystems.
  • Ermöglichung reichweitenstarker Kampagnen: Mit verschiedenen weltweiten Kampagnen informieren wir jeden Monat Millionen Menschen. ProVeg erzeugt Aufmerksamkeit dafür, wie notwendig eine Abkehr von derzeitigen Ernährungsgewohnheiten ist und bringt die pflanzliche Bewegung so an die Spitze der globalen Diskussion.
  • Ein starkes Netzwerk: Als weltweit aktive Ernährungsorganisation setzt sich ProVeg für eine nachhaltige Verbreitung der pflanzlichen Lebensweise ein. Wir sind in den Ländern mit dem höchsten Tierkonsum aktiv: China, Deutschland, Südafrika, Malaysia und den USA.
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Kostenlose Broschüre zum Thema Testament

In unserer Broschüre finden Sie ganz unverbindlich ausführliche Informationen zum Thema Testament.

Wir sind für Sie da!

Das Verfassen eines Testamentes ist eine sehr persönliche Angelegenheit und will gut überlegt und besprochen sein. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Ansprechpartner

Matthias Rohra

Geschäftsführung

Ihre Ansprechpartnerin

Corinna Ruf

Senior Fundraising Manager
030 / 290 28 25 3 20

Ihr Testament: Antworten auf Ihre Fragen

Kann ich mein Testament selbst verfassen oder brauche ich dazu eine Notarin oder einen Notar?

Sie können das Testament selbst verfassen. Es ist jedoch nur wirksam, wenn Sie es eigenhändig schreiben und unterschreiben. Es sollte mit Ort und Datum der Erstellung versehen sein.

Ein notarielles Testament schafft – gerade bei komplexen Vermögens- und Familienstrukturen – größere Rechtssicherheit.

Wo soll ich das Testament aufbewahren?

Sie können das Testament zu Hause aufbewahren. Um ganz sicher zu sein, dass das Testament gefunden wird, sollte es beim Nachlassgericht zu überschaubaren Kosten hinterlegt werden.

Wie unterstützt mich ProVeg beim Erstellen meines Testamentes?

Kommen Sie mit all Ihren Fragen oder ersten Überlegungen zur Testamentsgestaltung gern auf uns zu. Wir können Sie beim Sortieren Ihrer Fragen vertraulich unterstützen. Benötigen Sie weitere rechtliche Beratung, vermitteln wir Sie gern an eine Erbrechtsanwältin oder einen Erbrechtsanwalt weiter.

Kann ich den Zweck bestimmen, für den meine Testamentsspende bei ProVeg verwendet werden soll?

Sie haben die Möglichkeit, zu bestimmen, wie ProVeg Ihre Testamentsspende einsetzen soll. Eine nicht zu spezifische Formulierung des Zwecks gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum. Noch besser ist es, wenn die Testamentsspende zweckungebunden ist. Dann können wir sie dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Was genau muss ich in mein Testament schreiben, um ProVeg darin zu bedenken?

Neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, ist es gut, wenn Sie die folgenden Angaben nennen:

ProVeg e.V.
Genthiner Str. 48
10785 Berlin

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der VR-Nr. 32501

Wer löst meinen Nachlass auf?

Hierzu sind die Erben oder Erbinnen verpflichtet. Haben Sie ProVeg als Erben eingesetzt, werden wir uns um die Abwicklung des Nachlasses entweder selbst oder durch beauftragte Dienstleister kümmern. Haben Sie eine Testamentsvollstreckung angeordnet, ist die Testamentsvollstreckerin oder der Testamentsvollstrecker verantwortlich.

Ich möchte meine Familie und den Umwelt- oder Tierschutz bedenken. Kann ich beides miteinander verbinden?

Ja, denn Sie haben die Möglichkeit, Ihr Erbe aufzuteilen oder eine alleinige erbberechtigte Person zu bestimmen. ProVeg könnten Sie auch als Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. Ihr Nachlass kommt dabei in jedem Fall zu 100 % dem Umwelt- oder Tierschutz zugute, da ProVeg von der Erbschaftssteuer befreit ist.

Kümmert sich ProVeg auch um meine Beerdigung und Grabpflege, wenn ich die Organisation in meinem Testament bedenke?

Wir empfinden es als Ehre, uns um Ihre Beerdigung und die Grabpflege kümmern zu dürfen, wenn Sie uns testamentarisch bedacht haben und dies wünschen. Für die Beerdigung müssen Sie lediglich Vorkehrungen treffen, damit wir zu gegebener Zeit rechtzeitig davon erfahren. Es wäre deshalb am besten, wenn Sie das Bestattungsinstitut und uns vorab über Ihren Wunsch informieren.

Kann ich ProVeg ein Haus oder eine Wohnung vererben oder zu Lebzeiten schenken?

Sie können sich entscheiden, Ihre Immobilien ProVeg zu überlassen. ProVeg kümmert sich in diesem Fall um die Veräußerung, um mit dem Erlös das globale Ernährungssystem zu transformieren.

Ich möchte ProVeg mit einem Teil meines Vermögens als Vermächtnis bedenken. Was muss ich dabei beachten?

Sie können für ProVeg ein Vermächtnis, zum Beispiel über einen bestimmten Geldbetrag oder einen Prozentanteil am Barvermögen, aussetzen. Dadurch begründen Sie zugunsten von ProVeg einen Anspruch auf dieses Vermächtnis gegenüber den Erben oder Erbinnen. Denken Sie in diesem Fall daran, auch einen oder mehrere Erben oder Erbinnen zu bestimmen. Denn nur sie haften für die Nachlassverbindlichkeiten und damit auch für die Erfüllung des Vermächtnisses.

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